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Kategorie: Steuern

Bei dem Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien unterliegen daher nicht der Einkommensteuer. Sofern das eFahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, stellen die THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar und sind als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

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Kategorie: Steuern
Bei dem Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien unterliegen daher nicht der Einkommensteuer. Sofern das eFahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, stellen die THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar und sind als Teil des Gewinns steuerpflichtig.
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